Stand: 8/2019

StarkText GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsgegenstand StarkText wird auf der Grundlage einzelvertraglicher Vereinbarungen Leistungen im Bereich der Werbung und des Marketings für den Auftraggeber erbringen. Für die Einzelverträge, die die Parteien zu diesem Zweck schließen, gelten die nachfolgenden Vertragsbedingungen, ohne dass dies nochmals einzeln für den jeweiligen Vertrag vereinbart zu werden braucht. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Auftraggeber werden nicht Vertragsinhalt.

 §2 Angebote und Vergütung

1) Die Angebote von StarkText weisen die Leistungen nach tatsächlichem Aufwand und nach vorläufiger Einschätzung aus, es sei denn, das Angebot ist ausdrücklich als Pauschalangebot gekennzeichnet.

2) Die Vergütung wird für den jeweiligen Vertrag einzeln vereinbart. Sollte es ausnahmsweise an einer ausdrücklichen Vereinbarung über die Höhe der Vergütung fehlen, so erfolgt die Berechnung der Vergütung auf Stundenbasis zum Stundensatz von EUR 100.- zzgl. 19%MWSt.

3) StarkText ist berechtigt, für Produktionskosten angemessene Vorschusszahlungen zu verlangen, wenn sie bei der Produktion Dritte, wie z. B. Drucker oder Buchbinder beauftragen muss. Angemessen ist eine Vorschusszahlung in der Höhe und zu der Zeit, in der sie gegenüber StarkText fällig wird.

4) Der Auftraggeber verpflichtet sich bei Produktionsaufträgen, eine Mehr- oder Minderlieferung der bestellten Auflagen bis zu 10% anzuerkennen, abzunehmen und zu bezahlen.

5) Der Auftraggeber stellt alle zur Auftragsausführung nötigen Unterlagen kostenfrei zur Verfügung. Vorschläge des Auftraggebern, die Mitwirkung des Auftraggebers am Ideenfindungsprozess und der Auftragsausführung und seine sonstige Mitarbeit habe keinen Einfluss auf die Höhe des vereinbarten Honorars. Sie begründen kein Miturheberrecht.

§ 3 Leistungen von StarkText

1) StarkText erbringt seine Leistungen auf der Grundlage und nach Maßgabe einer konkreten schriftlichen Auftragsbeschreibung durch den Auftraggeber.

2) Werden die Auftragsanforderungen nur mündlich übermittelt, gehen Missverständnisse zu Lasten des Auftraggebers.

3) Die Auftragsbeschreibung bezeichnet die Vorgaben für den einzelnen Auftrag so genau wie möglich. Darin wird der Auftraggeber unter anderem Einsatz, Art und Umfang des Werbemittels angeben.

4) Wünscht der Auftraggeber Änderungen oder Korrekturen der Leistungen von StarkText aufgrund einer geänderten oder ganz neuen Aufgabenstellung, so sind diese Änderung und Korrekturen eigens zu vergüten. Auch die neue bzw. geänderte Auftragsbeschreibung erfolgt schriftlich.

5) StarkText ist berechtigt, die Leistungen unter Einschaltung Dritter zu erbringen. Eine ausschließlich persönliche Leistungserbringung durch StarkText oder durch Herrn Christian Stark ist nicht geschuldet. Wünscht der Auftraggeber die Einsetzung eines anderen Mitarbeiters, hat er StarkText eine ausreichende Verlängerung der Ausführungszeit des Auftrags, mindestens jedoch von 5 Tagen einzuräumen.

6) Wenn nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, stellen sämtliche Fristen und Termine für die Leistungserbringung sowie der Versand oder die Lieferung der Produkte nur unverbindliche Angaben dar. Nach Ablauf eines unverbindlichen Termins für die Leistungserbringung gerät StarkText erst dann in Lieferverzug, wenn der Auftraggeber StarkText schriftlich zur Leistungserbringung unter Fristsetzung von mindestens 3 Wochen auffordert, die gesetzte Frist abgelaufen ist und zudem der Auftraggeber sämtliche Mitwirkungspflichten (Beibringung erforderlicher Unterlagen, Freigabe der Entwürfe, Lieferung von Datensätzen, etc.) erbracht hat.

7) StarkText haftet hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung und Leistung nur für eigenes Verschulden und für das ihrer Erfüllungsgehilfen. Für das Verschulden der Vorlieferanten steht StarkText nicht ein. StarkText verpflichtet sich jedoch, evtl. Ersatzansprüche gegen den Vorlieferanten an den Auftraggeber abzutreten.

8) Gerät StarkText mit der Lieferung/Leistung in Verzug, so kann der Auftraggeber nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Auftraggeber nur verlangen, wenn StarkText oder sein Erfüllungsgehilfe den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Macht der Auftraggeber von den vorstehenden Rechten keinen Gebrauch, so stehen ihm keinerlei Schadensersatzansprüche aus der Nichteinhaltung irgendwelcher Liefertermine zu.

9) Höhere Gewalt oder unvorhersehbare, schwerwiegende von StarkText nicht zu vertretende Betriebsstörungen verlängern die Lieferfrist der Auslieferung. Über den Eintritt einer solchen Verzögerung wird der Auftraggeber unverzüglich unterrichtet. 10)Die Gefahr für den zufälligen Untergang einer zu liefernden Sache geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person ordnungsgemäß übergeben wurde.

§ 4. Prüfung der Leistungen – Korrekturen

1) Schuldet StarkText aus dem Einzelauftrag den Eintritt eines Erfolges aufgrund Werkvertrag, hat der Auftraggeber alle Leistungen unverzüglich nach Übergabe zu untersuchen, gegebenenfalls auf die vertragsgemäße Funktionalität hin zu testen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so gilt die Leistung als angenommen und abgenommen, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht offen erkennbar war. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge kann StarkText wahlweise Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist vornehmen. Sollte die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus gleichem Grunde fehlerbehaftet sein, kann der Auftraggeber wahlweise vom Vertrag zurücktreten oder die Zahlung im Einvernehmen mit StarkText mindern. Liegt dem Einzelauftrag ein Dienstvertrag zugrunde, stehen dem Auftraggeber wegen etwaiger Mängel der Leistung weder Rücktritt noch Minderung zu.

2) Der Auftraggeber prüft Korrekturabzüge, Andrucke, Masterbänder, Rohschnitte und Zwischenergebnisse, usw. sorgfältig. Die Freigabe erfolgt im Regelfall schriftlich. Für nicht reklamierte Fehler übernimmt StarkText keine Haftung. Erklärt der Auftraggeber die Fertigungsfreigabe an StarkText, so entfallen etwaige Gewährleistungsansprüche. Geringfügige Farbabweichungen – auch zwischen Andrucke und Auflagendruck – sowie Beschnitt- und Größenverschiebungen sind üblich und führen nicht zu einem Reklamationsanspruch. Bei farbigen Reproduktionen in allen Wiedergabeverfahren können Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Reklamiert werden können nur Mängel, die den vertragsgemäßen Gebrauchs- und Nutzwert eines einzelnen Werbemittels oder eines Auftragsgegenstandes beeinträchtigen.

3) Im Leistungsumfang enthalten ist eine und nur eine vom Auftraggebern gewünschte Korrekturleistung StarkText, wenn die Korrektur nicht aufgrund einer Nichtbeachtung bereits zuvor geäußerter konkreter Ausführungsvorgaben erfolgen muss, die von StarkText zu vertreten ist. Weitere Korrekturen oder nachträgliche Änderungswünsche sind gesondert nach Aufwand zu vergüten.

4) Der Auftraggeber wird StarkText nach Fertigstellung und Veröffentlichung des unter Verwendung der Leistungen von StarkText erstellten Werbemittels 5 Belegexemplare des Werbemittels zur Verfügung stellen. Die Form der Belegexemplare richtet sich nach der Art des jeweiligen Werbemittels. Soweit die Art des Werbemittels eine Überlassung von Originalexemplaren des Werbemittels selbst nicht zulässt oder diese unzumutbar wäre, ist stattdessen ein entsprechender Ersatz zu überlassen. So ist z.B. bei TV- oder Kinospots ein Video-File oder bei Funkspots eine CD-ROM/Soundfile mit dem jeweiligen Spot zu überlassen.

§ 5 Erwerb von Rechten

1. Die von StarkText erbrachten Leistungen dürfen unabhängig davon, ob diese Leistungen im Einzelnen oder in ihrer Gesamtheit unter den Schutz des Urhebergesetzes oder eines sonstigen Sonderrechtsschutzes fallen, nur mit der ausdrücklichen Zustimmung von StarkText veröffentlicht, vervielfältigt oder sonst verwertet werden.

2. Unter Berücksichtigung von Ziffer 1 überträgt StarkText dem Auftraggeber alle übertragbaren urheberrechtlichen und sonstigen Befugnisse zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verwertung der im Rahmen des Einzelauftrags gewährten Leistungen von StarkText, einschließlich aller denkbaren Rechtspositionen an Ideen, Entwürfen und Gestaltungen, soweit dies für den Auftrag erforderlich ist, sich aus den erkennbaren Umständen des einzelnen Vertrags ergibt oder ausdrücklich so vereinbart wird. Die Übertragung der Befugnisse erfolgt allerdings erst mit Ausgleich sämtlicher diesen Auftrag betreffender Rechnungen von StarkText durch den Auftraggeber. Auch das Eigentum an den Materialien, die StarkText zur Erbringung der Leistung an den Auftraggeber aushändigt, geht erst mit Rechnungsausgleich auf den Auftraggeber über. Bereits erfolgte Zusagen über Rechts- übertragungen und Nutzungsrechte werden hinfällig, gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug. Diesem stehen dann keine Urheber- und Nutzungsrechte mehr zu. Er hat sämtliche Veröffentlichungen von Leistungen StarkText und deren Verbreitung unverzüglich einzustellen.

3. Entwürfe, Konzepte und Ideen, die bei Ausschreibungen und Wettbewerben von StarkText präsentiert werden, dürfen weder in Teilen noch vollständig von den ausschreibenden Unternehmen verwendet werden, wenn StarkText den Auftrag nicht erhält. Nutzt der Auftraggeber sie dennoch, kann StarkText das volle Nutzungsentgelt abrechnen. Die Höhe des Nutzungsentgelts orientiert sich am Aufwand für die Erstellung durch StarkText und an der wirtschaftlichen Bedeutung für den ausschreibenden Unternehmer. StarkText ist nicht verpflichtet, die weitere Nutzung zu dulden, wenn keine Vereinbarung über die Abgeltung des Nutzungsrechts getroffen wird. In der Vereinbarung und Annahme eines Präsentationshonorars liegt noch keine Zustimmung zur Verwendung oder Verwertung der im Rahmen der Präsentation erbrachten Leistungen von StarkText.

4. Zu Testzwecken gelieferte Produkte bleiben Eigentum von StarkText. Bei Software behält sich StarkText vor, diese so auszurüsten, dass Programme nach Ablauf der vereinbarten Test- oder Nutzungsdauer nicht mehr voll einsatzfähig sind.

5. Bei durch den Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen und Daten haftet dieser allein, wenn durch die Verwendung Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat StarkText von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen und auf Anforderung genügenden Kostenvorschuss zu deren Rechtsverfolgung zu leisten.

6. Soweit StarkText im Rahmen ihrer Leistungen Rechte Dritter erwirbt, gelten die vorgenannten Bestimmungen entsprechend.

7. Eine wesentliche Bearbeitung und/oder Veränderung der von StarkText gestalteten Werbemittel ist nur mit Zustimmung von StarkText zulässig.

§ 6 Weitergehende Verwertung

1. Wenn der Auftraggeber beabsichtigt, eine über § 4 Ziffer 2 hinausgehende Verwertung der Leistungen von StarkText vorzunehmen, wird der Auftraggeber dies StarkText anzuzeigen. Für eine solche Verwertung zahlt der Auftraggeber an StarkText jeweils ein zusätzliches Entgelt. Dies gilt unabhängig davon, inwieweit die Leistungen unter den Schutz des Urhebergesetzes oder eines sonstigen Sonderrechtsschutzes fallen. Die Höhe dieses zusätzlichen Entgelts werden die Parteien einvernehmlich festlegen.

2. Der Auftraggeber wird Dritten keine Verwertung der Leistungen von StarkText oder von Werbemitteln gestatten, die unter Verwendung der Leistungen von StarkText entstanden sind, soweit der Auftraggeber zu dieser Gestattung nicht durch die Rechteübertragung nach § 4 Ziffer 2 oder eine weitere Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und StarkText befugt ist.

3. Der Auftraggeber wird durch vertragliche Vereinbarungen sicherstellen, dass Dritte, denen der Auftraggeber von StarkText erbrachte Leistungen oder Werbemittel, die unter Verwendung der Leistungen von StarkText entstanden sind, zugänglich macht, diese Leistungen nur verwerten, soweit der Auftraggeber nach Maßgabe der mit StarkText getroffenen Vereinbarungen befugt ist, dem Dritten das Recht zur Verwertung einzuräumen. Bei einer darüber hinausgehenden Verwertung durch den Dritten wird der Auftraggeber an StarkText ein angemessenes Entgelt für die weitergehende Nutzung bezahlen.

4. StarkText ist berechtigt, die im Zuge des Einzelauftrags von StarkText für den Auftraggeber erstellten Leistungen einschließlich der Vorstufen zu den Arbeitsergebnissen, auch in Ausschnitten, zur Eigenwerbung gegenüber Dritten zu verwenden. Der Auftraggeber ist berechtigt, die von StarkText für Auftraggeber erbrachten Leistungen zum Zwecke der Eigenwerbung zu nutzen, wenn der Auftraggeber dies StarkText vorher anzeigt und StarkText als Urheber benennt.

§ 7 Reisekosten, Konferenzaufwand

  1. Reisekosten für Kundenbesuche, sonstige im Zusammenhang mit einem Auftrag erforderlichen Reisen und Reisen in besonderem Auftrag von dem Auftraggeber wird StarkText dem Auftraggeber in Rechnung stellen. 2. Meetings, Vorbesprechungen, Abstimmungstreffen, Telefonkonferenzen u. ä. werden von StarkText nach Aufwand auf Stundenbasis berechnet, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart.

§ 8 Auftragsvergabe an Dritte

1. StarkText ist im Rahmen der Zusammenarbeit für einen Einzelauftrag berechtigt, Aufträge im Namen des Auftraggebers an Dritte zu erteilen.

2. StarkText wird Dritte aber erst dann beauftragen, wenn der Auftraggeber die dadurch anfallenden Kosten freigegeben hat. Mit Kostenfreigabe erfolgt die Vollmachtserteilung an StarkText.

  • Hat StarkText einen Auftrag an einen Dritten im Namen und für Rechnung des Auftraggebers erteilt, leitet StarkText die Rechnung nach Prüfung zur direkten Bezahlung an den Auftraggeber weiter.

§ 9 Haftung und Pflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit des Inhalts der Werbemaßnahme allein verantwortlich. Die Werbemaßnahme muss legal sein und darf nicht gegen die guten Sitten verstoßen. StarkText kann die öffentliche Anbringung der Werbemaßnahme ab dem Zeitpunkt eigener Bedenken in Bezug auf deren Legalität oder Sittenwidrigkeit ohne Verlust der Vergütung einstellen und auf Kosten des Auftraggebers die Umgestaltung der Werbemaßnahme verlangen.

2. Verstößt der Auftraggeber auch nur fahrlässig gegen den Vertragsinhalt, insbesondere die Berücksichtigung der Rechte von StarkText an der Werbemaßnahme oder die Verpflichtung, Rechte Dritter zu beachten, so haftet er für jedwede StarkText entstehende Schäden einschließlich der Rechtsverfolgungskosten und hat StarkText von Regressansprüchen Dritter freizustellen.

Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferte Software selbst verantwortlich. Installation, Schulung und Einweisung sind Leistungen, die nicht im Software-Lizenzpreis enthalten sind. Sofern Installation, Schulung, Einweisung und sonstige Beratung im Zusammenhang mit EDV-Dienstleistungen erbracht werden, hat der Auftraggeber insbesondere Räumlichkeiten, Zugang zur gesamten EDV-Anlage, Unterlagen und sachkundige Mitarbeiter in erforderlichem Umfang bereitzuhalten. Stellt der Auftraggeber dies nicht in erforderlicher Weise zur Verfügung, verlängern sich in Leistungsfristen und entstehen Mehrkosten zulasten des Auftraggebern (Zeit- und Sachaufwand).

4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Mitarbeiter / Subunternehmer von StarkText nicht direkt zu kontaktieren, zu beauftragen, abzuwerben, auch nicht über Dritte oder Dritte dabei zu unterstützen.

§ 10 Zahlungsbedingungen

1. Sämtliche Rechnungen von StarkText sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug spesenfrei zu begleichen. StarkText kann nach Auftragsfortschritt abrechnen. Bei Aufträgen über € 5.000,00 wird das Honorar in der Regel in drei Abschnitten fällig: 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 mit Erbringung einer ersten Version und 1/3 bei Auftragsende. Media Leistungen können vorschüssig fakturiert werden und sind netto zur Zahlung ohne Abzüge bis sieben Tage vor Erscheinungstag/Schalttermin spesenfrei zur Zahlung fällig. StarkText kann Media Schaltungen stornieren, wenn die Zahlung nicht oder nicht vollständig bis zu diesem Termin erfolgt ist.

2. Der Auftraggeber kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Forderungen aufrechnen. Dem Auftraggeber stehen keine Zurückbehaltungsrechte zu, es sei denn, dass diese rechtskräftig festgestellt oder von StarkText anerkannt sind.

3. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eintretenden oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet oder erhält StarkText eine negative Auskunft über die Bonität des Auftraggebers, so kann StarkText Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträge einstellen. Diese Rechte stehen StarkText auch dann zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.

4. Das Eigentum an allen Vertragserzeugnisse geht erst mit vollständiger Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung an den Auftraggeber über, bei Scheck oder Wechselhergabe erst bei deren endgültigen Einlösung.

5. Die von StarkText eingesetzten und angefertigten Betriebsgegenstände, insbesondere Skizzen, Lay-out, Entwürfe, Rein- und Werkzeichnungen, Zwischenergebnisse aller Art, Druckträger in Film- oder Dateiform, Text- und Bilddateien, Software Programme, Schriften, Filme, Lithographien, Negativ- und Diamaterial, Fotoabzüge, Klischees, Druckplatten, Probedrucke, Muster und Ähnliches bleiben auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum von StarkText und werden nicht ausgeliefert.

§ 11 Gewährleistung und Haftung

1. Schadensersatzansprüche gegen StarkText aus Verzug, Unmöglichkeit, Vertragsverletzungen und Verschulden bei Vertragsschluss aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten leitender Angestellter oder durch grobfahrlässiges Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. Durch die, auch stillschweigende, Genehmigung einzelner Arbeitsschritte entfällt für den Auftraggeber die Möglichkeit, diese Arbeitsschritte zu rügen.

2. Die Haftung von StarkText ist auf den Auftragswert des Einzelauftrags, bei laufenden Pauschalvereinbarungen auf die Monatspauschale begrenzt.

3. Eine Haftung für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit einzelner Werbemittel und deren Inhalte wird von StarkText nicht übernommen.

4. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit Freigabeerklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Freigabeerklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind. Für vom Auftraggeber zur Vervielfältigung und Veröffentlichung freigegebene Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung.

5. StarkText haftet nicht für die patentmuster-, urheber- und warenzeichenrechtliche Schutz-und Eintragungsfähigkeit gelieferte Ideen und Arbeiten. Ebenso haftet StarkText nicht für etwaige Plagiate, Dubletten oder Parallelen aller Arbeiten. StarkText übernimmt keine Haftung für Unterlagen, Vorlagen und sonstige Gegenstände, die der Auftraggeber für die Auftragsbearbeitung übergeben hat.

§ 12 Vertragsänderungen Änderungen und Ergänzungen des Vertrags erfolgen nur durch die Geschäftsführung oder von StarkText besonders Bevollmächtigte. Mündliche Vereinbarungen oder Erklärungen anderer Personen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von der Geschäftsführung von StarkText bestätigt werden.

§ 13 Schriftform Alle nach dem Vertrag oder diesen Bedingungen abzugebenden Erklärungen und Mitteilungen unterliegen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

§ 14 Gerichtsbarkeit und Gerichtsstand

1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Als Erfüllungsort wird der Sitz StarkText vereinbart. Dieser ist Krailling.

  • Der Gerichtsstand bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ist der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz StarkText und somit Krailling ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Der Sitz StarkText und somit Krailling ist auch Gerichtsstand, soweit der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist, und seinen Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates gemäß EUGVVO unterhält.

§ 15 Schlussbestimmungen Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Die Vertragsparteien werden eine wirksame Bestimmung vereinbaren, die dem Zweck der rechtsunwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

StarkText GmbH, Felix-Wankel-Str.1, 82152 Krailling, Telefon 0172-8675557, eMail: info@starktext.de Geschäftsführer: Christian Stark, Amtsgericht München, HRB 126388 Steuernummer 823/39416